Die Zustands - u. - Funktionsprüfung von privaten Abwasseranlagen gemäss §§ 60,61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO - Abw. NRW) wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
Das Prüfungsergebnis wird dem Grundstückseigentümer von einem zugelassenem Sachkundigen bescheinigt.
Mit verschiedenen Prüfverfahren ist es möglich die Dichtheit der Abwasseranlagen zu überprüfen, unter anderem durch Luft- und/oder Wasserprüfverfahren.
Es gibt hier mittlerweile verschiedene Prüffristen, die sich durch die Objektlage und Herkunft unterscheiden. Zur Unterscheidung ob häusliche oder gewerbliche Objektlage ist die DIN 1986-30 zu beachten.
Nach §8 Abs.3 SüwVO Abw.NRW gelten in den Wasserschutzgebieten folgende landesweiten Prüffristen:
Häusliches Abwasser / Baujahr vor 1965 und gewerbliches Abwasser / Baujahr vor 1990 müssen bis 31.12.2015 geprüft sein.
Häusliches Abwasser / Baujahr ab 1965 und gewerbliches Abwasser / Baujahr ab 1990 müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.
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